Friedhofssatzung 2017

Amtliche Bekanntmachung vom 4.10.17

Die Verbandsversammlung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Bordesholm hat in der Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund von Artikel 38 der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschlang in Verbindung mit §7 der Satzung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Bordesholm, § 20 Absatz 3 und § 26 des Bestattungsgesetzes vom 4.02.05 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVOBl.Schl-H. S. 56) geändert worden ist, die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen.

Die Friedhofssatzung wurde durch den Bescheid des Verwaltungszentrums des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 14.07.17 kirchenaufsichtlich genehmigt. In der örtlichen Presse wurde am 04.10.17 auf die amtliche Bekanntmachung im Internet hingewiesen.

Diese Friedhofssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung, also am 5.10.17 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 26.11.2002 außer Kraft.

Die Friedhofssatzung können Sie hier herunterladen.